Die DVJJ
Die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein mit folgender in § 2 Abs. 1 der Satzung festgelegter Zielsetzung und Aufgabenstellung:
„Die Vereinigung hat das Ziel, die mit der Jugendkriminalität zusammenhängenden Fragen unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen zu erörtern und ihre Lösung zu fördern. Sie will ein Forum für die fachliche, fachpolitische und öffentliche Diskussion in der Jugendkriminalrechtspflege sowie der Jugendkriminal- und Jugendhilfepolitik sein.“
Charakteristisch für die Arbeit des 1917 in Berlin gegründeten Verbandes ist seit jeher:
Die DVJJ setzt sich aus Vertretern aller an der Jugendgerichtsbarkeit beteiligten Berufe zusammen.
Für alle beteiligten Berufe ist die DVJJ ein Fachverband und kein berufsständischer Zusammenschluss.
Die DVJJ fungiert als unabhängiges Fach- und Beratungsorgan für kriminalpolitische Fragestellungen, insbesondere für Gesetzgebungsvorhaben auf Bundesebene.
In regelmäßigen Abständen, seit 1953 alle drei Jahre, veranstaltet die DVJJ den Deutschen Jugendgerichtstag.